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Förderung

Die Stärkung umweltfreundlicher Transporte und damit zusammenhängend die Verlagerung von Verkehren von der Straße auf Schiene und Wasserstraße durch Nutzung des Kombinierten Verkehrs, ist erklärtes Ziel der Regierungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz, der DACH Region. Die Nutzung des Kombinierten Verkehrs soll über verschiedene Anreize gefördert werden, deren Ziel es ist die Wettbewerbsfähigkeit des KV und die Wirtschaftlichkeit intermodaler Transporte zu unterstützen und damit verkehrsbedingte Schadstoff-Emissionen langfristig zu senken.
Sowohl Deutschland als auch Österreich und die Schweiz haben dazu definierte Fördersysteme zur Stärkung des Kombinierten Verkehrs in den letzten Jahrzehnten aufgebaut und ständig weiterentwickelt.

Nachfolgend werden insbesondere wichtige Informationen und Dokumente zur Förderung des Kombinierten Verkehrs in der DACH Region dargestellt.

Förderung Deutschland

Die Förderung des verkehrspolitisch unterstützten Kombinierten Verkehrs erfolgt in Deutschland auf verschiedenen Ebenen. Dazu gehört einerseits die direkte Förderung des Neu- und Ausbaus von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs im Rahmen des Bundesschienenwegeausbaugesetzes und der KV Förderrichtlinie als auch andererseits die Ertüchtigung der Verkehrsinfrastruktur und der Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit, bspw. durch die aktuelle Absenkung der Trassenpreise.

Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV Förderrichtlinie)

Der Bund fördert den Neu- und Ausbau von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Investitionsausgaben. Ziel ist die Entwicklung von Infrastruktur für die Verlagerung von Gütern auf die umweltfreundlicheren Verkehrsträger Schiene und Binnenwasserstraße.

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/umschlaganlagen-foerderrichtlinie
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https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Finanzierung/Kombinierter_Verkehr/kombinierter_verkehr_node
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https://www.elwis.de/DE/Service/Foerderprogramme/Foerderung-Kombinierter-Verkehr/Foerderung-Kombinierter-Verkehr-node
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Förderung Österreich

„Die österreichische Verkehrspolitik sieht im Kombinierten Verkehr einen zentralen Ansatz zur Lösung jener Probleme, die durch die geographische und topographische Situation Österreichs im Bereich des Straßengüterverkehrs entstehen. Angesichts der wachsenden Verkehrsströme in und durch Österreich, insbesondere auf der Straße, hat Österreich daher schon frühzeitig Maßnahmen ergriffen, um umweltfreundliche Verkehrsarten wie den Kombinierten Verkehr zu fördern.“
https://www.bmk.gv.at/themen/mobilitaet/transport/kombiverkehr/foerderung.html
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Förderung von Anschlussbahnen (ASB) und Terminals

„Das BMK gewährt nach Maßgabe der gegenständlichen Richtlinie bzw. der vorhandenen Mittel, Förderungen für die Errichtung und Erweiterung von Anschlussbahnanlagen sowie für den Bau und den Ausbau von Umschlagseinrichtungen im intermodalen Verkehr (land-/wassergebundene Modenkombinationen), um den Zugang zu den Systemen Bahn und Binnenschiff zu verbessern. Die Unterstützung für Terminalanlagen erfolgt in Form eines Zuschusses bzw. durch Annuitätenzuschüsse zu den förderfähigen Investitionskosten.“

https://www.bmk.gv.at/themen/mobilitaet/transport/kombiverkehr/foerderung/atf.html
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Unterstützung für die Durchführung von Kombinierten Verkehren

„Um ein marktadäquates und qualitativ hochwertiges Angebot im Kombinierten Verkehr und im Einzelwagenverkehr sicherzustellen, werden im gegenständlichen Förderprogramm insbesondere jene Produktionsformen (u.a. unbegleiteter Kombinierter Verkehr und begleiteter Kombinierter Verkehr) unterstützt, durch die bereits bisher ein großer Anteil an  umweltfreundlichen Schienengüterverkehrsleistungen in Österreich erbracht wurde.“

https://www.bmk.gv.at/themen/mobilitaet/transport/kombiverkehr/foerderung/ikv.html
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Förderung Schweiz

Kern der schweizerischen Maßnahmen zur Verlagerung von Gütern auf die Schiene sind die Bemühungen der Verlagerung des Transit-Güterverkehrs durch die Alpen von der Straße auf die Schiene zum langfristigen Schutz des Alpenraums. Zu diesem Zweck werden verschiedene Instrumente parallel eingesetzt, von denen nachfolgend als Förderinstrumente für den Kombinierten Verkehr die flankierenden Maßnahmen Betriebsabgeltung und Investitionsbeihilfen dargestellt sind.
Die Förderung stützt sich auf das Gütertransportgesetz und die Gütertransportverordnung in der Schweiz.
https://www.bav.admin.ch/bav/de/home/verkehrsmittel/eisenbahn/gueterverkehr/verlagerung.html
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Investitionsbeihilfen zum Bau/Ausbau von Umschlaganlagen

„Private Investoren, Betreiber und Eigentümer können beim Bund ein Gesuch um Investitionsbeiträge einreichen. Die Gesuchsteller tragen mindestens 40% der Kosten selber. Besondere Bestimmungen gelten für KV-Umschlagsanlagen von nationaler verkehrspolitischer Bedeutung und Anlagen im Ausland. Die Fördergrundsätze sind in der Gütertransportverordnung geregelt und werden in einem Leitfaden für Gesuche um Investitionsbeiträge weiter erläutert.“

https://www.bav.admin.ch/bav/de/home/verkehrsmittel/eisenbahn/gueterverkehr/investitionsbeitraege-fuer-private-gueterverkehrsanlagen-der-sch.html
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Betriebsabgeltung im Kombinierten Verkehr

Der Bund unterstützt die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs mit Betriebsbeiträgen. Berechtigt sind Relationen im unbegleiteten kombinierten Verkehr (UKV) und im begleiteten kombinierten Verkehr (rollende Landstrasse, Rola), die nicht kostendeckend geführt werden können.

Im Rahmen von Offertverfahren bestellt der Bund bei rund 30 Operateuren des kombinierten Verkehrs alpenquerende Relationen von Italien bzw. dem Tessin in die Nordschweiz, nach Deutschland, Frankreich oder die Benelux-Staaten und bezahlt für die erbrachten Leistungen Betriebsabgeltungen.

https://www.bav.admin.ch/bav/de/home/verkehrsmittel/eisenbahn/gueterverkehr/verlagerung/betriebsbeitraege-und-offertverfahren.html
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