Anmelden

SGKV Logo
zum Seitenanfang

Der Kombinierte Verkehr

Der Kombinierte Verkehr
Kombinierter Verkehr (KV) bezeichnet Güterverkehr bei dem die Stärken verschiedener Verkehrsmittel (Bahn, Schiff und LKW) miteinander verknüpft werden. Während eines KV-Transports findet ein Wechsel der Ladeeinheit (meist Container) zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern statt.
Für den Begriff KV wird häufig die Bezeichnung „Intermodaler Verkehr“ verwendet. Genau genommen, ist KV eine Unterform des Intermodalen Verkehrs. Beide Begriffe werden durch die UN/ECE wie folgt definiert:
Intermodaler Verkehr: Transport von Gütern in ein und derselben Ladeeinheit oder demselben Straßenfahrzeug mit zwei oder mehreren Verkehrsträgern, wobei ein Wechsel der Ladeeinheit, aber kein Umschlag der transportierten Güter selbst erfolgt. In weiterer Folge, beschreibt der Begriff "Intermodalität" ein Transportsystem, mit dessen Hilfe zwei oder mehrere Verkehrsträger verwendet werden, um dieselbe Ladeeinheit oder dasselbe Straßenfahrzeug in einer integrierten Art und Weise, ohne Be- oder Entladung, zu einer Haus-zu-Haus Transportkette zu vervollständigen.

Kombinierter Verkehr: Intermodaler Verkehr, bei dem der überwiegende Teil der in Europa zurückgelegten Strecke mit der Eisenbahn, dem Binnen- oder Seeschiff bewältigt und der Vor- und Nachlauf auf der Straße so kurz wie möglich gehalten wird.

(vgl. Economic Commission for Europe (UN/ECE), “TERMINOLOGIE DES KOMBINIERTEN VERKEHRS”, UNITED NATIONS, New York / Genf, 2001)
Logokvinfo

Sie möchten mehr zum Kombinierten Verkehr erfahren?
Dann besuchen die die Intermodal Info. Die kostenfreie Informationsseite rund um den KV.
www.intermodal-info.com

Was ist Kombinierter Verkehr?

Wie funktioniert der Umschlag im Kombinierten Verkehr?

Kombinierte Transportketten setzen sich üblicherweise aus einem Vor-, Haupt- und Nachlauf zusammen. Charakteristisch bildet der Hauptlauf den längsten Transportabschnitt, welcher mit Eisenbahn oder Binnenschiff zurückgelegt wird. Der Vor- und Nachlauf im Kombinierten Verkehr wird mit dem Lkw durchgeführt und ist laut StVO 2013 § 30 entsprechend der Entfernung zum/ vom nächstgelegenen geeigneten Terminal und nach der Modalität des Terminals definiert:

• von/ zu Schiene-Straße-Terminal: max. 200 km Entfernung
• von/ zu Wasserstraße-Straße-Terminal: Umkreis von max. 150 km Entfernung (Luftlinie)

Transportabschnitt 1Info
Check

Vorteile des KV

Hier erfahren Sie, welche betriebs- und volkswirtschaft­lichen Vorteile der Kombinierte Verkehr mit sich bringt.
Doppelpfeil
Markt

Markt

Hier erfahren Sie aus welchen Marktsegmenten der Kombinierte Verkehr besteht und welche Akteure im KV tätig sind.
Doppelpfeil
Zugang

Zugang zu KV

Sie interessieren sich für die Nutzung des Kombinierten Verkehrs? Hier erfahren Sie, wie Sie Zugang zum KV bekommen.
Doppelpfeil
Politische Rahmen

Politische Rahmen­bedingungen

Hier erfahren Sie alles zu Fördermöglichkeiten, bestehenden Planwerken und Normen und Richtlinien zum KV.
Doppelpfeil
Glossar

KV Glossar

Sie möchten relevante Begrifflichkeiten zur KV-Branche nachschlagen? Hier gelangen Sie zum KV-Glossar.
Doppelpfeil
zahlen kv 2

Zahlen zum KV

Hier finden Sie die wichtigsten Kennzahlen zum Kombinierten Verkehr in Deutschland.

Doppelpfeil